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Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin nimmt die Beförderung von Berufschüler:innen als kommunale Selbstverwaltungs­aufgabe eigenständig wahr. Wir sorgen nach § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) für die Be­förderung von Berufschüler:innen zu einer zu­ständigen Berufsschule. Darüber hinaus können gegebenenfalls auch anfallende Fahrtkosten erstattet werden. Mit der Leistung sollen Auszubildende mit längeren Fahrt­wegen zur zuständigen Berufschule finanziell unterstützt werden. Die Leistung wird auf Antrag als Geld­leistung erbracht. Bitte beachten Sie die entsprechende Satzung: 

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

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