Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin nimmt die Beförderung von Berufschüler:innen als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe eigenständig wahr. Wir sorgen nach § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) für die Beförderung von Berufschüler:innen zu einer zuständigen Berufsschule. Darüber hinaus können gegebenenfalls auch anfallende Fahrtkosten erstattet werden. Mit der Leistung sollen Auszubildende mit längeren Fahrtwegen zur zuständigen Berufschule finanziell unterstützt werden. Die Leistung wird auf Antrag als Geldleistung erbracht. Bitte beachten Sie die entsprechende Satzung:
Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.