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Eine Kostenbeteiligung müssen Berufsschüler:innen leisten, wenn sie über eine monatliche Ausbildungsvergütung verfügen. Mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 270,00 Euro und mehr beträgt die monatliche Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung 55,00 Euro. Liegt die Bruttoausbildungs- oder -arbeitsvergütung unter 270,00 Euro‚ so reduziert sich die Kostenbeteiligung auf 40,00 Euro pro Monat.