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Es gilt die Verordnung über die Gebühren für öffentiche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbrauchschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV). Die Gebühren für den Bereich Futtermittelüberwachung befinden sich im Bereich 12.6 und 12.12 der Verordnung.