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Es gilt die Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV). Die Gebühren für den Bereich Futtermittelüberwachung befinden sich in Abschnitt 9.28 der Anlage 2 der Verordnung.
Es gilt die Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV). Die Gebühren für den Bereich Futtermittelüberwachung befinden sich in Abschnitt 9.28 der Anlage 2 der Verordnung.