Als örtlicher Träger der öffentlichtlichen Jugendhilfe nimmt der Landkreis gesetzliche Aufgaben zur Kinder- und Jugendförderung wahr. Die Projekte, Maßnahmen und Angebote unterstützen junge Menschen im Landkreis in ihrer individuellen Entwicklung und helfen dabei, soziale Benachteiligungen auszugleichen. Die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit wird durch die Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vorgegeben und durch Akteure der gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt den kreisangehörigen Kommunen ein sozialraumorientiertes Budget (Sozialraumbudget) zur eigenverantwortlichen Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung.
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