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Träger, die Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen möchten, müssen einen Antrag auf Durchführung einer AGH nach §16d SGB II beim Jobcenter Ostprignitz-Ruppin stellen.

Die Förderung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erfolgt auf der Grundlage der »Richtlinie zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Agh MAE) gem. § 16d SGB II im Landkreis Ostprignitz-Ruppin - ab 01.07.2019 gültig«.

Richtlinie zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Agh MAE) gem. § 16d SGB II im Landkreis Ostprignitz-Ruppin - gültig für Bewilligungen nach 01.07.2023

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