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Der sogenannte Heizkostenzuschuss II wird jetzt an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Das teilte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg mit. Anspruch auf den Heizkostenzuschuss II haben Wohngeldempfänger:innen, die im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld  erhalten haben. Der Heizkostenzuschuss II wird im April 2023 automatisch an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

Bei Unklarheiten bezüglich der benötigten Bankverbindungen, haben die Sachbearbeiter:innen der Wohngeldbehörde des Landkreis Ostprignitz-Ruppin die betroffenen Wohngeldempfänger:innen bereits angeschrieben. Sobald die Rückmeldungen darauf erfolgt sind, wird der Heizkostenzuschuss II nachgezahlt.

03.04.2023 
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