Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Schülerfahrausweises bzw. die Übernahme der Beförderung sind in der „Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin“ geregelt. Die seit 1.August 2021 gültige Satzung für die Schülerbeförderung umfasst das kostenlose Schülerlandkreisticket (gültig im gesamten Landkreis OPR von 0:00 Uhr bei 24:00 Uhr) als Regelleistung.
Stichtag für die Antragstellung auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das kommende Schuljahr 2023/2024 ist der 31. Mai 2023. Bislang sind bereits 3.859 Anträge beim zuständigen Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung eingegangen. Für alle Anträge, die bis zum 31.Mai 2023 vollständig eingereicht werden, kann eine Bearbeitung zum Beginn des neuen Schuljahres gewährleistet werden.
Das Formular „Antrag auf Schülerbeförderung im ÖPNV (Bus und Bahn) für das Schuljahr 2023/2024“ ist hier zu finden oder auf der Homepage der Ostprigmitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft (ORP).
Auch wenn Schüler:innen bereits über einen elektronischen Fahrausweis (Chipkarte) verfügen, der mehrere Jahre gültig ist, ist für jedes Schuljahr eine erneute Antragstellung erforderlich. Das bedeutet, dass der vorhandene Fahrausweis nach Bewilligung durch das Amt für Bildung und Liegenschaftsverwaltung (elektronisch) verlängert wird. Die Schüler:innen erhalten keinen neuen Fahrausweis.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de .