Sprungziele
Seiteninhalt

Das Landespflegegeld ist eine Leistung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen, die außerhalb von Einrichtungen im Land Brandenburg wohnen, haben einen Anspruch auf Landespflegegeld. Diese Leistung ist nicht einkommens- und vermögensabhängig, jedoch werden gleichartige Leistungen insbesondere der Pflegekassen angerechnet.

Seite zurück Nach oben