Die Untersuchung der Proben in Landeslabor Berlin-Brandenburg sind im Rahmen der Teilnahme am AFB(Amerikanische Faulbrut)-Monitoring des Landes Brandenburg kostenfrei. Die Leistungen der amtlich beauftragten Bienensachverständigen, wie u.a. die Probenentnahme, wird nach Aufwand abgerechnet. Ebenso ist die „Bescheinigung gemäß § 5 Bienenseuchenverordnung“ nach geltender Gebührenordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMSGIV) in der jeweils geltenden Fassung zu bezahlen.
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