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Die Leistungen der Bienensachverständigen und die Untersuchung der Proben im Landeslabor Berlin-Brandenburg sind in der Regel kostenfrei. Lediglich für das ausgestellte Dokument „Bescheinigung gemäß § 5 Bienenseuchenverordnung“ sind Gebühren nach geltender Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) in der jeweils geltenden Fassung zu bezahlen.

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