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Die amtlich bestellten Bienensachverständigen agieren als Mitarbeiter:innen des Landkreises speziell für die Tierseuchenprävention und -bekämpfung bei Bienen. Sie sind entsprechend ausgebildet und werden regelmäßig geschult.

Untersuchungsergebnisse oder -befunde von Laboren in Bezug auf den Erreger der Amerikanischen Faulbrut ersetzen nicht das amtliche Dokument der Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 BS-VO oder gar eine Wanderregistrierung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Auf die Führung des Laufzettels im zweiten Abschnitt der Seuchenfreiheitsbescheinigung durch den Tierhalter sei im Besonderen hingewiesen, da dies für eine effektive Tierseuchenbekämpfung eklatant wichtig ist.

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