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Die amtlich beauftragten Wanderobmänner sind in Bezug auf die Bienenwanderung als Außenstelle des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zu betrachten. Sie haben für diese Tätigkeiten notwendige Rechte und Pflichten zugewiesen bekommen und agieren in behördlicher Abstimmung mit dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gibt es die Bienenbelegstelle „Waldhof“ bei Dahlhausen. In den Schutzbereich dieser Bienenbelegstelle darf im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August eines jeden Jahres nur mit Zuchtmaterial der eigenen Belegstelle eingereist werden.

Der Schutzbereich kann im Geoportal auf der Homepage des Landkreises detailgenau eingesehen werden: https://www.o-p-r.info/oprmb3/app.php/application/tierseuchen

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