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Antragsberechtig sind die Personensorgeberechtigten von im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnhaften und schulpflichtigen Kindern. Der Antrag muss spätestens 20 Tage vor Beginn der Klassen-/Ferienlagerfahrt beim Amt für Familien und Soziales eingereicht werden.
Förderfähige Klassen-/Ferienlagerreisen:
- eine bis zu 10 Tage dauernde Fahrt je Teilnehmer* in im laufenden Kalenderjahr
- ein Teilnehmer*innenbetrag in Höhe von max. 200,00 Euro pro Kind
- nur eine Klassen- oder Ferienlagerfahrt pro Schuljahr