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Hinweis: Diese Dienstleistung behandelt die Meldung von Tierleid unabhängig von der Frage, ob sich aus dem beobachteten Leid ein anzeigefähiger tierschutzwidriger Missstand ergibt. Wenn dies in Ihrem Fall zweifelsfrei gegeben ist, nutzen Sie bitte direkt die Möglichkeit zur Anzeige von tierschutzwidrigen Missständen .

Bei Tierleid gibt es unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten, die zunächst geklärt werden müssen:

  • Bei ausgesetzten Haustieren oder Fundtieren, wie Hunde oder Katzen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Amtes. Bei herrenlosen, verwilderten Katzen sollte neben dem zuständigen örtlichen Ordnungsamt ggf. auch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises mit einbezogen werden.
  • Wurde ein Tier in einer Wohnung zurückgelassen, etwa durch Tod des Besitzers oder durch anderweitige Umstände, ist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ihr Ansprechpartner.
  • Handelt es sich um ein Wildtier, das man jagen darf, müssen sie den Jagdausübungsberechtigten des Jagdrevieres ansprechen. Die Kontaktaufnahme kann über die untere Jagdbehörde des Landkreises erfolgen.
  • Ist das Fundtier ein nicht jagdbares Wildtier, wenden sie sich an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Als Vermittler oder anderweitige Helfer können Tierschutzvereine, Tierauffangstationen oder andere Institutionen fungieren.

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