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Die Anforderungen in der Jugend- und Jugend­sozial­ar­beit än­dern sich ebenso schnell wie die Be­dürfnisse von Kin­dern und Jugend­lichen. Die freien und öffentl­ichen Träger der Jugend­hilfe müssen sich den veränderten An­forderung­en stel­len, um Kindern und Jugend­lichen wei­ter­hin be­darfs­gerechte pädagogische An­gebote an­bieten zu kön­nen. 

Für diesen Entwicklungs­prozess stellt das Ministerium für Bil­dung, Jugend und Sport des Land­es Branden­burg (MBJS) auf An­trag des Land­kreises jährlich Gel­der für Be­ratungs­angebote zur Verfügung. Diese können von freien und öf­fent­lichen Trägern der Jugend­hilfe zur Qualitäts­entwicklung und Praxis­begleitung ihrer An­gebote be­antragt werden. Mit der Be­willigung des An­trags ist ein vom MBJS an­erkannter Be­ratungsträger zu en­gagieren, der dem Träger pro­fessionelle Unter­stützung gibt und dessen An­gebote der Jugend­hilfe kon­zeptionell weiter­entwickelt.

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