Die Anforderungen in der Jugend- und Jugendsozialarbeit ändern sich ebenso schnell wie die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe müssen sich den veränderten Anforderungen stellen, um Kindern und Jugendlichen weiterhin bedarfsgerechte pädagogische Angebote anbieten zu können.
Für diesen Entwicklungsprozess stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) auf Antrag des Landkreises jährlich Gelder für Beratungsangebote zur Verfügung. Diese können von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zur Qualitätsentwicklung und Praxisbegleitung ihrer Angebote beantragt werden. Mit der Bewilligung des Antrags ist ein vom MBJS anerkannter Beratungsträger zu engagieren, der dem Träger professionelle Unterstützung gibt und dessen Angebote der Jugendhilfe konzeptionell weiterentwickelt.