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Antragsberechtigt sind freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, organisationsinterne Qualitätszirkel, trägerübergreifende Arbeitsgruppen und Ausschüsse sowie andere Akteure der Jugendhilfe im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Mit der Bewilligung wird ein vom MBJS anerkannter Beratungsträger verpflichtet, der den Antragstellenden professionelle Unterstützung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung ihrer Angebote gibt.

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