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Ein Antragsverfahren gibt es nicht. Die Beratungsprozesse und -bedarfe werden gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe auf Grundlage des Jugendförderplans in den jeweiligen Gremien erarbeitet oder schriftlich, ohne formelle Vorgaben, von Antragsberechtigten angezeigt.  

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