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Nicht förderfähig sind Fortbildungsangebote und Supervisionen für einzelne Fachkräfte.

Antragstellende entwickeln zusammen mit dem Sachgebiet Prävention und Planung ein Konzept zur Untermauerung des Unterstützungsbedarfs. Auf Basis dieses Konzepts wird dann ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, um eine *n geeignete *n externe *n Beratungsträger *in zu finden, welche *r auch vom Ministerium zugelassen ist.

Nähere Informationen zum Förderprogramm des Landes Brandenburg finden Sie hier.

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