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Vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung gestartet

Wer sein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, kann dies im Landkreis per Internet erledigen und muss nicht mehr in der Zulassungsbehörde erscheinen. Mit dem neuen Jahr ist die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung an den Start gegangen. © LK OPR
Wer sein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, kann dies im Landkreis per Internet erledigen und muss nicht mehr in der Zulassungsbehörde erscheinen. Mit dem neuen Jahr ist die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung an den Start gegangen. © LK OPR

Seit mehr als acht Jahren gibt es im Landkreis Ostprignitz-Ruppin die Möglichkeit, Fahrzeuge im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung („i-Kfz“) abzumelden, ohne dafür persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen zu müssen. Seit November 2017 sind darüber hinaus Wiederzulassungen per Internetzugang möglich, wenn Kennzeichen, Fahrzeug und Halter:in unverändert geblieben sind. Und seit Sommer 2020 können auch Neuzulassungen und Umschreibungen online vorgenommen werden.

Mit dem jetzt erfolgten Start der vierten Stufe von „i-Kfz“ kann mit Beginn des neuen Jahres eine vollautomatisierte Antragsbearbeitung realisiert werden. Das bedeutet, dass Anträge bereits während des Onlineverfahrens softwaregestützt zur Entscheidung gebracht werden. Nach Abschluss des Verfahrens kann das Fahrzeug unmittelbar danach in Betrieb genommen werden. Dazu reicht ein temporärer Zulassungsnachweis aus. Dieser wird ausgedruckt und sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe angebracht. Der Nachweis ersetzt für einen Zeitraum von maximal zehn Werktagen das Anbringen einer Zulassungsplakette auf dem Kfz-Kennzeichen, die auf dem Postweg zugestellt wird. Aber auch Elektro-, Oldtimer- und Saisonkennzeichen können ab sofort über das Internet zugeteilt werden, ebenso wie Tageszulassungen. Mit diesen neuen und umfassenden Möglichkeiten von „i-Kfz“ entfällt die Abhängigkeit von Öffnungszeiten, da der Service rund um die Uhr zur Verfügung steht und von zu Hause aus erreichbar ist. Mögliche Wartezeiten gehören damit der Vergangenheit an, schneller konnte bisher ein Auto nicht ab-, an- oder umgemeldet werden.

Neben der Zeitersparnis kommt der Kostenfaktor hinzu. Denn die Gebühren für alle Vorgänge im Zusammenhang mit „i-Kfz“ sind günstiger als bei einer Beantragung in der Zulassungsbehörde. Am größten ist dabei der Kostenunterschied bei der Online-Abmeldung von Fahrzeugen. Diese kostet im Internet lediglich 2,70 Euro statt 16,80 Euro bei einem Termin vor Ort.

Mathias Wittmoser, Leiter des zuständigen Amtes für öffentliche Sicherheit und Verkehr: "Ich freue mich, dass wir mit diesem Digitalisierungsprojekt einen erweiterten Service für die Bürgerinnen und Bürger auch in unserem Landkreis anbieten können, denn die allermeisten Zulassungsvorgänge werden künftig ohne einen Besuch der Zulassungsstelle möglich sein, und das bei geringeren Gebühren. Selbstverständlich wird auch weiterhin der persönliche Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Zulassungsbehörde möglich sein, sofern dies erforderlich ist." 

Etwa 90 Prozent der Anträge in der Zulassungsbehörde können inzwischen auf dem digitalen Wege erledigt werden, sofern alle Nutzungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmen gibt es beispielsweise beim Eintrag von technischen Änderungen in den Fahrzeugpapieren, bei der Ausstellung einer Feinstaubplakette (Grüne Plakette) oder der Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugs. Wobei es sich dabei größtenteils um Anliegen handelt, die nicht so häufig von Bürgerinnen und Bürgern angefragt werden. 

Voraussetzung für die Nutzung von „i-Kfz“ ist das Vorhandensein von Sicherheitscodes auf den jeweils benötigten Dokumenten, wie etwa Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen-Plaketten. Außerdem müssen Antragsteller:innen im  Ausweisdokument die eID-Funktion freigeschaltet haben und die Daten per Lesegerät oder einem aktuellen Smartphone mit der „AusweisApp“ auslesen können. Alternativ kann eine rechtssichere Identifikation über ein BundID-Konto erfolgen. Bei der Online-Abmeldung von Fahrzeugen wird keine Identifizierung benötigt, dies geht auch ohne eID- bzw. BundID-Konto. Anfallende Gebühren müssen beim „i-Kfz“-Verfahren grundsätzlich online eingezahlt werden.  

Weitere ausführliche Informationen sowie Anleitungsvideos gibt es auf der Webseite zur internetbasierten Fahrzeugzulassung.

Direkt zur “i-Kfz“-Anwendung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Mathias Wittmoser, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Verkehr (rechts im Bild), mit dem Teamleiter der Zulassungsbehörde, Martin Krüger. Auch weiterhin werden Fahrzeugzulassungen bei persönlichen Terminen in der Behörde möglich sein, aber die Nutzung von i-Kfz kann Zeit und Geld sparen. © LK OPR
Mathias Wittmoser, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Verkehr (rechts im Bild), mit dem Teamleiter der Zulassungsbehörde, Martin Krüger. Auch weiterhin werden Fahrzeugzulassungen bei persönlichen Terminen in der Behörde möglich sein, aber die Nutzung von i-Kfz kann Zeit und Geld sparen. © LK OPR


04.01.2024 
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