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Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen werden sorgeberechtigten Personen schriftlich angekündigt. Die Untersuchungen sind für alle Schüler:innen verpflichtend.

Zur Zahnschmelzhärtung kann im Rahmen der Untersuchung eine Fluoridierung erfolgen. Dafür muss jedoch vorher das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

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