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Können Kinder und Jugendliche bis höchstens 18 Jahre aufgrund von psychischen Erkrankungen wie Psychosen, Neurosen oder Suchtproblemen nicht altersentsprechend am gesellschaftlichen Leben  teilnehmen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenübernahme für bedarfsgerechte ambulante oder teilstationäre Hilfsangebote durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Landkreises. Die angebotenen Leistungen wie beispielsweise Therapien oder betreutes Wohnen können individuell mit den Teilnehmenden abgestimmt werden. Sie sollen die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen durch das Vermitteln von wichtigen Kompetenzen unterstützen, welche für ein eigenständiges und ­soziales Leben erforderlich sind.

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