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Ein Antrag auf Kostenübernahme für ein Hilfsangebot kann beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Landkreises gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie nur direkt Vorort.

Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Personen, die unter einer seelischen Behinderung leiden oder von einer solchen bedroht sind und das 19. Lebensjahr begonnen haben, erfüllen nicht die oben genannten Voraussetzungen, können aber beim Sachgebiet Soziale Leistungen (interner Link) einen Antrag auf Eingliederungshilfe für körperlich eingeschränkte Personen im erwerbsfähigen Alter stellen.

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