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Die Feststellung der Abweichung von der normalen seelischen Gesundheit erfolgt durch eine kinder- und jugendpsychiatrische oder -therapeutische Stellungnahme. Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können selbst Anträge auf Leistungen stellen und verfolgen. Allerdings ist dabei die Zustimmung aller Personensorgeberechtigen in Bezug auf die Aufenthaltsbestimmung erforderlich, wenn Hilfe außerhalb der Familie gewährt werden sollen.

Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche bietet die Kinder- und Jugendhilfe des ASD folgende Hilfeformen:

  • Eingliederungshilfen in ambulante Form (zum Beispiel Förderkurse, Therapien etc.)
  • Eingliederungshilfen in Kindertagesstätten, teilstationären Einrichtungen oder auch in heilpädagogischen Einrichtungen
  • Eingliederungshilfen durch geeignete Pflegepersonen (Tagespflege von Kindern)
  • Eingliederungshilfen in ganztägigen Einrichtungen, in Heimerziehung, in Pflegefamilien (Vollzeit) oder sonsti­gen Wohnformen

Das Angebot umfasst keine Leistungen für durch schulische Probleme verursachte Nachhilfe- oder sonstige Förderbedarfe.

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