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In Kindertagestätten wird der Zahngesundheitspass vom ZÄD ab dem 1.Lj für Vorschulkinder, in der 1- Klasse für Schulkinder ausgegeben.
Eltern können an der Untersuchung ihres Kindes teilnehmen, welches in diesem Fall einzeln untersucht wird.
Die bei den Untersuchungen erhobenen Befunde werden dokumentiert und anonymisiert im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung ausgewertet.