Wird Anklage in einem Strafverfahren gegen eine jugendliche oder junge erwachsene Person erstattet, beauftragt der öffentliche Träger der Jugendhilfe eine Person mit der Aufgabe der Jugendgerichtshilfe zum Verfahren. In Ostprignitz-Ruppin wird die gesetzlich garantierte Jugendgerichtshilfe von den Sozialarbeiter*innen des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst gewährleistet. Jugendgerichtshelfer*innen sind keine juristischen Personen mit abgeschlossener juristischer Prüfung (wie beispielsweise Rechtsanwält*innen) und haben daher nur eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und der heranwachsenden Person.
Das Ziel der Jugendgerichtshilfe ist die Vermittlung der jungen Menschen in ein Angebot der Jugendhilfe, um einer erneuten Straffälligkeit vorzubeugen und eine (Wieder-)Eingliederung in die Gemeinschaft zu fördern.