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Wird Anklage in einem Strafverfahren gegen eine jugendliche oder junge erwachsene Person erstattet, beauftragt der öffentliche Träger der Jugendhilfe eine Person mit der Aufgabe der Jugendgerichtshilfe zum Verfahren. In Ostprignitz-Ruppin wird die gesetzlich garantierte Jugend­­gerichts­hilfe von den Sozial­arbeiter*innen des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst gewährleistet. Jugendgerichtshelfer*innen sind keine juristischen Personen mit abgeschlossener juristischer Prüfung (wie beispielsweise Rechtsanwält*innen) und haben daher nur eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugend­gericht und der heranwachsenden Person.

Das Ziel der Jugendgerichtshilfe ist die Vermittlung der jungen Menschen in ein Angebot der Jugendhilfe, um einer erneuten Straffälligkeit vorzubeugen und eine (Wieder-)­Eingliederung in die Gemeinschaft zu fördern.

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