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Aus unterschiedlichen Gründen kann es dazu kommen, dass es nicht gelingt, dass Eltern und Kinder unbeschwert in einem gemeinsamen Zuhause leben können. Der Allgemeine Soziale Dienst berät Eltern bzw. Sorgeberechtigte zu verschiedenen Hilfen und Unterstützungsleistungen. Eine Form der Hilfe ist die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII.

Der Pflegekinderdienst vermittelt in solchen Situationen Kinder und minderjährige Jugendliche in geeignete Pflegestellen. Dabei sollen Alter, individueller Entwicklungsstand und persönliche Bindungen zum sozialen Umfeld Berücksichtigung finden. Dort angekommen, soll den Kindern zeitlich begrenzt oder dauerhaft ein liebe- und verständnisvolles Zuhause ermöglicht werden. Der Pflegekinderdienst unterstützt vor und während der Aufnahme eines Pflegekindes und über die gesamte Zeit des Pflegeverhältnisses. Die leiblichen Eltern des Kindes werden in den Hilfeprozess stets mit eingebunden.

In unserer beratenden und begleitenden Tätigkeit setzen wir folgende weitere Aufgaben um:

  • Beratung der Pflegestellen zu rechtlichen und erzieherischen Fragestellungen, zum Umgang mit der Herkunftsfamilie und die Anbindung möglicher zusätzlicher Hilfen für das Kind oder die Pflegestelle
  • Sicherstellung von fachlich qualifizierter Unterstützung und Beratung von Pflegestellen durch Fortbildung, Supervision, Arbeitskreise etc.
  • Regelmäßige Hausbesuche und persönliche Gespräche mit den Pflegepersonen und dem Pflegekind
  • Kooperation mit relevanten Institutionen und Behörden
  • Sozialpädagogische Stellungnahmen bei Gerichtsverfahren, Namensänderung etc. von Pflegekindern

Darüber hinaus erfolgt durch uns als Fachdienst die Durchführung eines Bewerber-/ Anerkennungsprozesses mit Pflegestelleninteressenten.

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