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Jede:r Grundstückseigentümer:in ist verpflichtet, Abfallbehälter zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises zu beantragen. Die Antragstellung kann stellvertretend auch von bevollmächtigten Grundstücks- und Objektverwaltungen (zum Beispiel Hausverwaltungen) vorgenommen werden.

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