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Bei Bedarf können jederzeit größere Restabfallbehälter beantragt werden.

Blaue und Gelbe Tonnen
Das in den Blauen Tonnen befindliche Material unterliegt der geteilten Zuständigkeit des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und der Dualen Systeme Deutschlands. Für die Bereitstellung der blauen Papiertonne sowie die Sammlung und Verwertung des Altpapiers fallen keine separaten Gebühren an. Diese Kosten sind bereits in den Abfallgebühren eingerechnet. Die Kosten für die Sammlung und Verwertung der Papier-Verkaufsverpackungen tragen die Verbraucher:innen bereits beim Kauf der Produkte. Die Produkthersteller haben für die Entsorgung der Papierverpackung eine Gebühr an die Dualen Systeme entrichtet. Dies gilt ebenso für die Bereitstellung und das Entleeren der Gelben Tonne. Gebühren fallen hier keine an. Die Kosten für die Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen) tragen auch hier die Verbraucher:innen bereits beim Kauf der Produkte.

Gebührenermäßigung für Singlehaushalte
Single-Haushalte, die einen 60-Liter-Restabfallbehälter zur Entsorgung der Abfälle nutzen, können einen Antrag auf Ermäßigung der Abfallgebühren stellen. Bei Gewährung der Ermäßigung werden die Anzahl der Mindestentleerungen von vier auf zwei sowie die Höhe der Behälteranschlussgebühr auf 33 Prozent reduziert. Die Ermäßigung muss einmalig beantragt werden und gilt dann unbefristet, soweit die Voraussetzungen für die Ermäßigung weiterhin gegeben sind. Der entsprechende Antrag ist in den verlinkten Dokumenten zu finden.

Stilllegung aufgrund Leerstand eines Wohnhauses oder einer Wohnung
Wenn ein Wohnhaus leersteht, kann die Stilllegung des Restabfallbehälters beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Stilllegung darf keine Person auf dem jeweiligen Grundstück gemeldet sein und es muss sichergestellt sein, dass die Abfallbehälter nicht genutzt werden können. Während der Stilllegung fallen dann keine Abfallgebühren an. Der Antrag kann formlos gestellt werden, in den verlinkten Dokumenten ist aber auch ein Vordruck enthalten, der dafür genutzt werden kann. Auch bei Leerstand einer Wohnung kann ein Antrag auf Stilllegung gestellt werden. Die Stilllegungszeiten sind im Bescheid über Abfallgebühren ausgewiesen und erleichtern die Abrechnung in der Nebenkostenabrechnung. Weiterhin kann ein Mieter:innenwechsel im Bescheid über Abfallgebühren ausgewiesen werden, sofern die entsprechenden Behälternummern sowie der Zeitpunkt des Mieter:innenwechsels mitgeteilt werden.

Gemeinsam genutzte Abfallbehälter
Unmittelbar benachbarte Grundstücke können auf Antrag einen Restabfallbehälter gemeinsam nutzen, damit eine Entsorgungsgemeinschaft gründen und sich so die Abfallgebühren teilen. Dabei ist allerdings das Mindestbehältervolumen zu beachten. Der Antrag kann formlos gestellt werden und muss folgendes beinhalten: Angaben zu den Grundstücken (Ort, Straße und Hausnummer), Angaben der Grundstückseigentümer:innen (Anschrift), Erklärung, dass der vorgehaltene Abfallbehälter bei regelmäßiger Entleerung ausreicht, um die auf den Grundstücken anfallenden Restabfälle ordnungsgemäß entsorgen zu können, Empfänger:in des Abfallgebührenbescheides und Unterschrift der antragstellenden Personen.

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