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Alle Antragsflächen sind in ihrer konkreten Form und Lage innerhalb von Feldblöcken einzuzeichnen und mit den entsprechenden Fördervermerken zu versehen (Digitales Feldblockkataster).
Voraussetzung für den uneingeschränkten Erhalt von EU-Agrarförderungen ist die Einhaltung von Anforderungen der neuen Konditionalität (GLÖZ und GAB).
Weitere Informationen stehen Ihnen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung: