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Eintrag im Vereinsregister
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regelmäßige Prüfung der Geschäftsführung
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Satzung liegt vor und bestimmt, dass
- die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
- erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
- bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.