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Für die Prüfung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind folgende Unterlagen beim Sachgebiet Landwirtschaft des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft einzureichen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • aktuelle Satzung
  • Niederschrift über die Mitgliederhauptversammlung der letzten drei Jahre
  • Rechenschaftsbericht der letzten drei Jahre
  • Kassenbericht der letzten drei Jahre
  • Veranstaltungsplan der letzten drei Jahre
  • die aktuelle fiskalische Anerkennung 
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