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Für die Prüfung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind folgende Unterlagen beim Sachgebiet Landwirtschaft des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft einzureichen:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- aktuelle Satzung
- Niederschrift über die Mitgliederhauptversammlung der letzten drei Jahre
- Rechenschaftsbericht der letzten drei Jahre
- Kassenbericht der letzten drei Jahre
- Veranstaltungsplan der letzten drei Jahre
- die aktuelle fiskalische Anerkennung