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Die Gebühren richten sich nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Die Behälteranschlussgebühr wird nach der Anzahl und der Größe der auf dem Grundstück zugelassenen Restabfallbehälter bemessen. Die Entleerungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der genutzten Behälter sowie der Häufigkeit der Einzelleerungen.

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