Sprungziele
Seiteninhalt

Gebührenermäßigung
Sie haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung für vorübergehend genutzte Objekte zu beantragen. Die Ermäßigung beinhaltet die Reduzierung der Behälteranschlussgebühr um 50 Prozent und die Reduzierung der Mindestentleerungen von vier auf zwei. Der Antrag ist formlos oder mit der unter Dokumente verlinken Antragsvorlage durch den/die Eigentümer:in/Pächter:in zu stellen.

Gemeinsam genutzte Abfallbehälter
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Entsorgungsgemeinschaft mit unmittelbar benachbarten Grundstücken zu beantragen. Maximal drei Grundstücke können sich an einen Restabfallbehälter mit einem Behältervolumen von 60 Liter anschließen. Darüber hinaus können sich auch mehr Grundstücke zusammenschließen, dann wird je nach Anzahl der Grundstücke ein festgelegtes Behältervolumen bereitgestellt. Die Entsorgungsgemeinschaft muss mit einem formlosen Schreiben beantragt werden, das Folgendes beinhaltet: Angaben zu den Grundstücken (Ort, Straße und Hausnummer), Angaben der Grundstückseigentümer:innen (Anschrift), Erklärung, dass der vorgehaltene Abfallbehälter bei regelmäßiger Entleerung ausreicht, um die auf den Grundstücken anfallenden Restabfälle ordnungsgemäß entsorgen zu können, Empfänger:in des Abfallgebührenbescheides, Unterschrift der antragstellenden Personen.

Seite zurück Nach oben