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Einen Antrag auf Namensänderung können folgende Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Ostprignitz-Ruppin stellen: Sie besitzen entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind asylberechtigt, Flüchtling, Staatenlose:r oder heimatlose Ausländer:in.

Zudem muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Das ist dann der Fall, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen der Namensträger:innen an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens (beispielsweise wenn der Familienname anstößig oder lächerlich klingt oder wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht). Lassen Sie sich hierzu in Ihrem Standesamt beraten.

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