Flüchtlinge haben während des Asylverfahrens einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn Asylbewerbende gemäß des Königsteiner Schlüssels in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin verteilt und hier in eine Flüchtlingsunterkunft untergebracht werden, können sie beim Sachgebiet Besondere Dienste/Asyl Asylbewerberleistungen als Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen, wenn auf Grund der persönlichen Situation oder des Aufenthaltsstatus kein bzw. nicht genügend Einkommen erwirtschaftet werden kann.
Beratung und Unterstützung erhalten Asylsuchende von den Migrationssozialarbeiter*innen in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.
Leistungsberechtigte Asylsuchende können Asylbewerberleistungen beziehen, um mit diesen unter anderem die Kosten für allgemeine Grundbedürfnisse sowie für ihren persönlichen Bedarf abzudecken. Da die Leistungsberechtigten in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, können außerdem Behandlungskosten bei Erkrankung, Schwangerschaft und Geburt auf Antrag übernommen werden. Einzelfallabhängig kann auch eine Kostenübernahme für die Unterbringung in einer eigenen Wohnung bewilligt werden.
Ziel der Leistungsgewährung ist es Flüchtlingen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland zu vereinfachen.