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Folgende Voraussetzungen müssen Antragsstellende erfüllen:

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • Mindestalter: 21 Jahre (zur Personenbeförderung im Krankenkraftwagen: 19 Jahre)
  • Gültiger EU-Kartenführerschein bereits vorhanden 
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