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Falls Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat besitzen sollten, müssen Sie zuerst einen Umtausch beantragen. Die Ausstellung eines Personenbeförderungsscheins ist an den Besitz eines EU-Kartenführerscheins gebunden. Sofern Sie im Bereich der Personenbeförderung selbstständig tätig sein möchten, berechtigt der P-Schein allein nicht dazu, derartige Fahrten durchzuführen. Hier ist zusätzlich eine gesonderte Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nötig. Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung verliert nach fünf Jahren seine Gültigkeit. Für eine Weitergenehmigung müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen. 

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