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Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Das Sachgebiet Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnisse ist als örtliche Fahrerlaubnisbehörde für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis von in Ostprignitz-Ruppin wohnhaften Antragstellenden zuständig. 

Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen antragstellende Personen sowohl ihre körperliche, psychische und charakterliche Eignung als auch ihre durch die Teilnahme an der Fahrausbildung erworbene praktische und theoretische Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Entsprechend tragen die zu erfüllenden Voraussetzungen entscheidend zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bei. Eine beantragte Fahrerlaubnis wird automatisch durch die Aushändigung des Führerscheins übertragen. Dieser dient den Inhabenden als Nachweis über die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

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