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Über land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen auf dem Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wurde ein Landpachtvertrag nach Paragraph 585 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgeschlossen.

Ein bestehender Landpachtvertrag auf dem Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wurde nach Paragraph 585 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Bestimmung über die Pachtsache, die Pachtdauer und die Vertragsleistungen geändert. 

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