Minderjährige Ausländer*innen, die ohne Begleitung von einer für sie sorgeberechtigten Person in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, gelten nach europäischem Recht als besonders schutzbedürftig und haben daher auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vormund und bedarfsgerechte Förderung.
Unbegleitete ausländische Minderjährige, die von der Landesverteilstelle Brandenburg gemäß des Königsteiner Schlüssels in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin umverteilt wurden, kommen bis zur Klärung ihrer individuellen Gesamtsituation in die vorläufige Inobhutnahme des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Landkreises. In dieser Zeit werden sie in eine geeignete Einrichtung wie z. B. dem Jugendnotdienst oder einer Bereitschaftspflegestelle untergebracht.
Im anschließenden Clearingverfahren ermitteln die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtungen die individuellen Bedarfe und bestimmen im Rahmen der Perspektiv- und Bedarfsklärung auch den künftigen Aufenthaltsort der Kinder und Jugendlichen. Hierbei werden die notwendigen und geeigneten individuellen, schulischen, beruflichen und sozialen Förderbedarfe der Minderjährigen festgestellt sowie entsprechende Fördermaßnahmen erörtert.