Sprungziele
Seiteninhalt

Minderjährige Ausländer*innen, die ohne Begleitung von einer für sie sorge­berechtigten Person in die Bundes­republik Deutschland einreisen, gelten nach europäischem Recht als besonders schutz­bedürftig und haben daher auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vormund und bedarfs­­gerechte Förderung.

Unbegleitete ausländische Minder­jährige, die von der Landes­verteilstelle Brandenburg gemäß des Königsteiner Schlüssels in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin umverteilt wurden, kommen bis zur Klärung ihrer individuellen Gesamt­situation in die vorläufige In­obhut­nahme des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Landkreises. In dieser Zeit werden sie in eine geeignete Einrichtung wie z. B. dem Jugend­notdienst oder einer Bereitschafts­pflegestelle unter­gebracht.

Im anschließenden Clearing­verfahren ermitteln die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtungen die individuellen Bedarfe und bestimmen im Rahmen der Perspektiv- und Bedarfsklärung auch den künftigen Aufenthaltsort der Kinder und Jugendlichen. Hierbei werden die notwendigen und geeigneten individuellen, schulischen, beruflichen und sozialen Förderbedarfe der Minderjährigen festgestellt sowie entsprechende Fördermaßnahmen erörtert.

Seite zurück Nach oben