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Als unbegleitet gilt, wer

  • ohne die leiblichen Eltern bzw. Sorgeberechtigten in das Bundesgebiet Deutschland eingereist ist und/oder von ihnen getrennt bleibt,
  • von den leiblichen Eltern bzw. Sorgeberechtigten dort ohne Begleitung zurückgelassen wird,
  • in der Begleitung einer volljährigen Person einreist, die nicht sorgeberechtigt ist.
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