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Für den Reiseverkehr mit Heimtieren der Arten Hund, Katze und Frettchen gelten strenge Auflagen zur Vermeidung einer Einschleppung und Verbreitung von Tollwut. Entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und Rates müssen Heimtierhalter:innen bestimmte Bedingungen erfüllen, wenn sie Heimtiere der genannten Arten innerhalb der EU oder aus Drittländern in den Bereich der EU für Urlaubs- oder sonstige Reisezwecke verbringen. Zur Erfüllung der rechtlichen Auflagen für Reisen innerhalb der Länder der Europäischen Union müssen Heimtierhalter:innen bereits vor der Reise bei niedergelassenen Tierärzt:innen einen internationalen EU-Heimtierpass beantragen. Der Ausstellung geht eine eingehende Untersuchung des Tieres voraus, in der eine gültige Tollwutimpfung und eine dauerhafte Tierkennzeichnung (Chip oder lesbare Tätowierung) festgestellt werden.

Reisen Sie mit Hunden, Katzen und/oder Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) in ein Land der Europäischen Union (wieder) ein, gelten gegebenenfalls gesonderte Einreisevoraussetzungen. Bedingungen für die Ausfuhr von Heimtieren aus EU-Staaten in Drittländer müssen bei der zuständigen Botschaft des jeweiligen Ziellandes eingeholt werden. Erst nach der Ausstellung eines EU-Heimtierpasses und der Untersuchung durch eine:n behördlich ermächtigte:n Tierarzt/Tierärztin müssen sich Heimtierhalter:innen in Ostprignitz-Ruppin – vor Reiseantritt – beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises melden. Unsere Amtstierärzt:innen prüfen dann alle im EU-Heimtierpass gemachten Angaben und bescheinigen die zur Ausreise und (Wieder-) Einreise notwendige Echtheit aller Dokumente durch die Ausstellung einer Tiergesundheitsbescheinigung.

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