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Grenzüberschreitende Reisen innerhalb der Europäischen Union

  • Heimtier verfügt über eine gültige Tollwutimpfung und ist ordnungsgemäß gekennzeichnet (Nachweis im mitzuführenden EU-Heimtierausweis)
  • Maximale zulässige Anzahl von fünf Heimtieren für EU-Reisen wird nicht überschritten
  • Heimtiere wechseln auf der Reise nicht die Eigentümer, sind also nicht für den Verkauf bestimmt

(Wieder-)Einreise in Ländern der Europäischen Union aus Drittländern

  • Kennzeichnung des Tieres muss dem mitgeführten Heimtierausweis eindeutig zuordenbar sein (für nach dem 03.07.2011 gekennzeichnete Tiere: ausschließlich Microchip-Kennung)
  • Einreisen aus nicht gelisteten Drittländern mit unklarer bzw. bedenklicher Tollwutsituation: zusätzlicher Nachweis über Blutuntersuchung des Tieres erforderlich (Untersuchungstermin min. 30 Tage nach der Impfung und min. 3 Monate vor der Einreise)
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