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Weicht gekaufte lose und unverpackte Ware von der gewünschen Qualität ab, sollten Sie zuerst den direkten Kontakt zur Verkaufsperson herstellen. Oft liegen keine vorsätzlichen, absichtlichen und/oder fahrlässigen Beweggründe vor. Das Verkaufspersonal des Unternehmens kann Ihnen im Rahmen einer Nachbesserung den Kaufbetrag erstatten oder Ersatz für das mangelhafte Produkt leisten. 

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft ist die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde für in Ostprignitz-Ruppin ansässige Unternehmen. Wenn Sie nach dem Verzehr von Lebensmitteln krank werden, Ihnen jemand wiederholt verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft hat oder Sie sich über die mangelnden Hygienezustände eines Betriebes beschweren möchten, können Sie sich an uns wenden. Diese Beschwerdemöglichkeit besteht für Sie auch, wenn Ihnen Ähnliches im Zusammenhang mit Kosmetika, Tabakwaren oder Gegenständen des täglichen Bedarfs widerfahren ist.

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