Sprungziele
Seiteninhalt

Bauleitpläne und Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) werden von Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit eigenständig erstellt bzw. erlassen. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sind planungsrechtliche Instrumente zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (Beispielbild hier). Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Neben den Möglichkeiten zur Erstellung von Bauleitplänen erlassen kreisangehörige Städte und Gemeinden auch Satzungen (Innenbereichs-, Erhaltungs-, Sanierungssatzungen) nach BauGB und Satzungen (Gestaltungs-, Werbe-, Stellplatzsatzungen) nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO), in denen planungsrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Regelungen getroffen werden.

Das Dezernat Bauen, Ordnung und Umwelt des Landkreises bietet interessierten Ämtern, Gemeinden, Bürger:innen sowie Planungsträgern und -büros die Möglichkeit, über das Geoportal des Landkreises Bauleitpläne und Satzungen bereits abgeschlossener Verfahren abzurufen. Unser Service ermöglicht Interessierten einen unkomplizierten Onlinezugriff auf die vorgenannten, den Landkreis betreffenden Dokumente. Darüber hinaus können Sie die Originaldokumente auch vor Ort im Bau- und Umweltamt einsehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin.

Seite zurück Nach oben