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Entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt) fallen Gebühren zwischen 50 und 8.000 Euro an.
Entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt) fallen Gebühren zwischen 50 und 8.000 Euro an.