Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen antragstellende Personen sowohl ihre körperliche, psychische und charakterliche Eignung als auch ihre durch die Teilnahme an der Fahrausbildung erworbene praktische und theoretische Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Entsprechend tragen die zu erfüllenden Voraussetzungen entscheidend zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Eine beantragte Fahrerlaubnis wird automatisch durch die Aushändigung des Führerscheins übertragen. Dieser dient den Inhabenden als Nachweis über die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist bereits im Alter von 17 Jahren möglich. Die Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, bis zum 18. Geburtstag nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Das Sachgebiet Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnisse ist als örtliche Fahrerlaubnisbehörde für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des Modellprojektes „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ (BF17) von in Ostprignitz-Ruppin wohnhaften Antragstellenden zuständig.
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