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Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegen. Die Antragstellung kann in der Fahrerlaubnisbehörde oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. In manchen Fällen erfolgt die Antragsabgabe durch die von Ihnen gewählte Fahrschule.

Beachten Sie auch die Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit höchstens einem Punkt im Fahreignungsregister belastet
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