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1. Formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Mindestangaben oder das bereitgestellte Antragsformular:

Name und Anschrift der antragstellenden Person (Grundstückseigentümer:in)

Bezeichnung des Grundstückes

    • katastermäßige Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück)

    • Grundbuch von ..., Blatt-Nr. ...

    • Bezeichnung nach Ort, Straße, Hausnummer

Angabe, für welche Nutzungseinheit(en) das Wohnungs- beziehungsweise Sondereigentum im bestehenden beziehungsweise zu errichtenden Gebäude begründet werden soll

2. Zwei getrennt geheftete, auf DIN A4 mit Heftrand gefaltete Exemplare der Planunterlagen

Lageplan mit allen Gebäuden und Anlagen in Größe maximal DIN A3 mit folgenden Mindestangaben

    • katastermäßige Bezeichnung des Grundstückes und der benachbarten Grundstücke mit Angabe der Eigentümer:innen

    • katastermäßige Grundstücksgrenzen

    • Angabe der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück mit Nutzung, Firstlinie und Dachform

Aufteilungspläne in Größe maximal DIN A 3  – Grundrisse Gebäude mit Maßangaben

    • Grundrisse, einschließlich gegebenenfalls Kellergeschosses beziehungsweise Spitzboden (sofern vorhanden)

    • eindeutige Kennzeichnung/Nummerierung jedes Raumes, der zum jeweiligen Wohnungs- beziehungsweise Sondereigentum gehört, mittels einer Ziffer mit Kreis

    • im Gemeinschaftseigentum verbleibenden Räume sind mit einem "G" mit Kreis zu kennzeichnen

Aufteilungspläne in Größe maximal DIN A 3  – Schnitt(e) und Ansichten

    • Kennzeichnung der Einheiten/Nummerierung entsprechend den Grundrissen, Kennzeichnung der Fenster, Eingänge und Balkone, die zu einer Einheit gehören

    • Unterschrift der antragstellenden Person auf allen Planunterlagen

Aufteilungspläne in Größe maximal DIN A 3  –  Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstückes mit Maßangaben

    • eindeutige Kennzeichnung/Nummerierung des Stellplatzes mittels einer Ziffer mit Kreis oder

    • Grundstücksteiles (z. B. Gartenanteil), der zum jeweiligen Wohnungs- beziehungsweise Sondereigentum gehört, mittels einer Ziffer mit Kreis

    • im Gemeinschaftseigentum verbleibende außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstückes, die nicht zum jeweiligen Wohnungs- beziehungsweise Sondereigentum gehören sollen, sind mit einem "G" mit Kreis zu kennzeichnen

Die Maßangaben zu Stellplätzen und Teilen des Grundstückes müssen es ermöglichen, die Größe und Lage der zum Sondereigentum gehörenden Flächen ausgehend von den Grenzen des Grundstückes oder eines Gebäudes zu bestimmen (Länge und Breite der Fläche sowie Abstand zu den Grundstücksgrenzen)

3. Aktueller Grundbuchauszug

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