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Die Antragstellung kann in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Antragsberechtigt sind Personen mit ständigem Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. In manchen Fällen erfolgt die Antragsabgabe auch durch die von Ihnen gewählte Fahrschule.