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Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
- Name der ausbildenden Fahrschule
- Sehtestbescheinigung nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T (nicht älter als 2 Jahre)
zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE
- Funktions- und Leistungstest (nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Paragraph 30 Absatz 5 BZRG – Belegart 0), welches zuvor bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist (Zusendung erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde – Gültigkeit: 3 Monate)