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Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-​Hilfe-Schulung
  • Name der ausbildenden Fahrschule
  • Sehtestbescheinigung nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T (nicht älter als 2 Jahre)

zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE

  • Funktions- und Leistungstest (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Paragraph 30 Absatz 5 BZRG – Belegart 0), welches zuvor bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist (Zusendung erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde – Gültigkeit: 3 Monate)
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